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Informationen zur Krankenversicherung


Allgemeines

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Alle Studenten in Deutschland müssen in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert sein. Eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule kann nur mit gültigem Versicherungsnachweis erfolgen.

Wenn ihr euch gegen die gesetzliche und für eine private Krankenversicherung entscheidet, müsst ihr euch von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Bitte beachtet, dass ihr in diesem Fall nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln könnt.

Deutschland hat mit einigen Ländern Sozialversicherungsabkommen, sodass der gesetzliche Versicherungsschutz aus eurem Heimatland in Deutschland anerkannt werden kann. Über die genauen Modalitäten und ob euer Land dafür in Frage kommt, klärt ihr am Besten mit eurer Krankenkasse in eurem Heimatland ab.

Krankenversicherungsnachweis beim Visumantrag

Visumpflichtige Studenten müssen bereits beim Visumantrag einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen. Für weitere Informationen setzt euch mit der für euch zuständigen deutschen Botschaft in eurem Heimatland in Verbindung.


Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Deutschen Studentenwerks.

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